nDSG (neues Datenschutzgesetz)

Das nDSG ist das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz, das seit dem 1. September 2023 gilt und den Umgang mit Personendaten regelt.

Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) trat am 1. September 2023 in Kraft und ersetzt das alte DSG von 1992. Es bringt die Schweiz näher an den europäischen Standard (DSGVO), ohne eine vollständige Kopie zu sein.

Für KMU, die einen KI-Telefonassistenten einsetzen, ist das nDSG besonders relevant, weil Telefongespräche Personendaten enthalten: Stimme (biometrisches Merkmal), Gesprächsinhalte und Metadaten wie Telefonnummer und Anrufzeit. Die wichtigsten Pflichten: Transparenz — der Anrufer muss wissen, dass er mit einer KI spricht und dass Daten erhoben werden. Zweckbindung — Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Datenminimierung — nur die nötigsten Daten erheben. Auftragsbearbeitung — wenn ein externer KI-Anbieter Ihre Kundendaten verarbeitet, brauchen Sie einen Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV).

Bei Verstössen drohen Bussen bis CHF 250'000 — gegen die verantwortliche Einzelperson, nicht gegen das Unternehmen. Für KMU heisst das: Wählen Sie einen KI-Anbieter mit Serverstandort Schweiz, klarem ADV und konfigurierbaren Löschfristen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

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